Jagdhaftpflichtversicherungen.net
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Jagdhaftpflichtversicherungen für Jäger

Das Bundesjagdgesetz schreibt für jeden Jäger oder Jagdpächter eine Jagdhaftpflichtversicherung vor, wenn man als Inhaber eines Jagdscheins der Jagd nachgehen möchte. Gegenstand der Jagdhaftpflichtversicherung ist es, geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche abzuwickeln und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Versichert sind durch den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung die Schäden an fremden Personen oder Sachen, die bei der Jagd entstehen. Hierzu gehören unter anderem die Schäden aus dem erlaubten Schusswaffenbesitz oder Munition und Geschossen – auch außerhalb der Jagd oder die Schäden aus der Haltung einer vertraglich vereinbarten Anzahl von Jagdgebrauchshunden. Auch Schäden aus fahrlässiger Überschreitung des Notwehrrechts sind abgesichert.
Die Gefahr, bei der Jagd unabsichtlich einen Schaden anzurichten, ist immer gegeben – davor ist niemand gefeit. Und gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, z. B. durch eine Kugel, die sich versehentlich löst, können extrem hohe Schadensersatzforderungen auf den Jäger zukommen.
Durch den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung sichern Sie als Jäger so Ihr Jagdrisiko zeitgemäß und umfassend ab.
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